PREISLISTE

1. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung:

1.1 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar bzw. in Form einer Überweisung auf das entsprechende Bankkonto. Kontonummer und Bankleitzahl werden nach Vereinbarung zugesandt.
1.2 Zu den Preisen ist immer die VAT-Steuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen!
1.3 Die Rechnungserstellung erfolgt auf Grundlage der Mehrwertsteuerrechnungen [poln. VAT/Steuer]. Die polnische VAT-Steuer beträgt 23%.

2. Übersetzungsleistungen und Berechnungsmodaltäten
2.1 Beeidigte, schriftliche Übersetzung:

  • Beeidigte, schriftliche Übersetzungen erfolgen, abhängig von der Seitenzahl, in einem Zeitfenster von zwei bis drei Arbeitstagen.
  • Alle Seiten des Ausdrucks meiner Übersetzung werden mit meinem Siegel der beeidigten Dolmetscherin und meiner Unterschrift beurkundet.
  • Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Zeichen in dem fertiggestellten Dokument.
  • Die Grundlage der Abrechnung bildet -1- Seite, welche 1125 Zeichen enthält (hierunter zählen auch Leerzeichen und Enter-Absatzzeichen).
  • Jede begonnene Seite wird als eine ganze Seite in Rechnung gestellt.
Leistung - Beeidigte, schriftliche Übersetzung Nettopreis in PLN pro Seite
Beeidigte, schriftliche Übersetzung in die deutsche Sprache (PL->DE)
Beeidigte Normalübersetzung – (mind. 3 Arbeitstage) (PL->DE) 39,00
Zusätzliche Abschrift (PL->DE) 8,00
Beeidigte Expressübersetzung (PL->DE) 78,00
Beeidigte, schriftliche Übersetzung in die polnische Sprache (DE->PL)
Beeidigte Normalübersetzung – (mind. 3 Arbeitstage) (DE->PL) 34,00
Zusätzliche Abschrift (DE->PL) 8,00
Beeidigte Expressübersetzung (DE->PL) 68,00
Erschwernisse wie z.B.: handschriftliche Dokumente ; Dokumente in altdeutscher Schrift; schlechte Druck- bzw. Skanqualität; kleine Schriftzüge; Tabellen; mathematische und andere Formeln + 20%
Beeidigte, schriftliche Übersetzung von Pkw-/Lkw-/Motorrad-Dokumenten (DE->PL) 27,00
Abnahme/Lieferung der Dokumente in Warschau 40,00
Versand von beeidigten Übersetzungen – Pauschale in Polen – nach Absprache mind. 30,00
Versand von beeidigten Übersetzungen – Pauschale ins Ausland – nach Absprache mind 50,00
   

WICHTIG:

  • Eine vorherige telefonische bzw. persönliche Absprache ist grundsätzlich erforderlich.
  • Wird ein Auftrag an einem Freitag für den darauffolgenden Montagmorgen erteilt, so wird dieser als Express-Übersetzungen in Rechnung gestellt!
  • Die entsprechende Kostenschätzung erfolgt schnellstmöglich und gebührenfrei und wird per Email am selben Tag an den Kunden zugesandt.
  • Dokumente und Unterlagen für beeidigte Übersetzungen können nach telefonischer Absprache zunächst als Arbeitsgrundlage auch per Email übersandt werden. Die entsprechenden Scans oder Bilder sollten gut lesbar, farblich und von guter Auflösung (minimal 150 dpi) sein. Von Übersendungen per Fax bitte ich nach Möglichkeit abzusehen, da die Qualität hierbei erfahrungsgemäß oftmals nicht den Erfordernissen entspricht.
  • Das Originaldokument ist spätestens bei Abholung der Übersetzung durch den Kunden vorzulegen!
  • Die Aufträge werden in schriftlicher Form / per E-Mail angenommen und nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch den Kunden ausgeführt.
  • In einem beeidigt übersetzten Text müssen laut dem Gesetz über die beeidigten Dolmetscher und Übersetzer (das Gesetz vom 25. November 2004 über den Beruf des beeidigten Dolmetschers und Übersetzers) alle Stempel, Siegel Unterschriften und Vermerke übersetzt werden. Es müssen auch das eventuelle Logo, die Stirn- und die Fußnoten der Dokumente übersetzt bzw. beschrieben werden.
  • Aufgrund der in dem Gesetz festgelegten Anzahl der Zeichen auf der Seite (1125 Zeichen) übersteigt meistens die Anzahl der Seiten in der Übersetzung die Anzahl der Seiten im Originaltext (andere Schriftsatzgröße im Original und in der Übersetzung, die Notwendigkeit der Übersetzung und Beschreibung der im Punkt oben beschriebenen Angaben)!
  • Expressleistungen sind gegen Aufpreis möglich. Ebenso können die Preise aufgrund erschwerender Umstände divergieren. Für Leistungen welche an Sonnabenden sowie an Sonn- und Feiertagen erbracht werden müssen, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben.

2.2 Schriftliche Übersetzungen (nicht beeidigt):

  • Schriftliche Übersetzungen erfolgen, abhängig von der Seitenzahl, in einem Zeitfenster von zwei bis drei Arbeitstagen. Eine vorherige telefonische bzw. persönliche Absprache ist grundsätzlich erforderlich.
  • Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Zeichen in dem fertiggestellten Dokument.
  • Die Grundlage der Abrechnung bildet -1- Seite, welche 1600 Zeichen enthält (hierunter zählen auch Leerzeichen und Enter-Absatzzeichen).
  • Die Übersetzung wird in elektronischer und/oder in gedruckter Form angefertigt (E-Mail/Ausdruck/CD).
Leistungsart – Schriftliche Übersetzungen (nicht beeidigt): Nettopreis in PLN pro Seite
 
Schriftliche Übersetzung in die deutsche Sprache (PL->DE) 38,00
Schriftliche Übersetzung in die polnische Sprache (DE->PL) 34,00
Erschwernisse: wie z.B.: handschriftliche Dokumente ; Dokumente in altdeutscher Schrift; schlechte Druck- bzw. Skanqualität; kleine Schriftzüge; Tabellen; mathematische und andere Formeln + 20%
Beschleunigte Übersetzung (5-10 Seiten pro Tag; schnelle Termine/von einem auf den anderen Tag)  
- ins Deutsche (PL->DE) 50,00
- ins Polnische (DE->PL) 48,00
Expressübersetzung (5 bis 15 Seiten pro Tag; kurzfristige Termine/Übersetzung an demselben Tag/von heute auf morgen) + 100%
- ins Deutsche (PL->DE) 76,00
- ins Polnische (DE->PL) 68,00
Abschrift vom Text in graphischer Form – Polnisch*) 10,00
Abschrift vom Text in graphischer Form – Deutsch*) 12,00
   
*) z B. im Fall der Notwendigkeit, den Text des Originals zusätzlich abschreiben zu müssen

WICHTIG:

  • Die schriftliche Übersetzung wird dem Kunden entsprechend der Absprachen entweder in elektronischer Form (nach vorheriger Zahlung durch Geldüberweisung) per E-Mail oder in Form eines Papierausdruckes bzw. auf einer CD zu Verfügung gestellt.
  • Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar bzw. in Form einer Zahlung auf das Bankkonto.
  • Wird ein Auftrag an einem Freitag für den darauffolgenden Montagmorgen erteilt, so wird dieser als Express-Übersetzungen in Rechnung gestellt!
  • Expressleistungen sind gegen Aufpreis möglich. Ebenso können die Preise aufgrund erschwerender Umstände divergieren. Für Leistungen welche an Sonnabenden sowie an Sonn- und Feiertagen erbracht werden müssen, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben.

2.3 Dolmetschen (konsekutiv und simultan)

Das Konsekutivdolmetschen umfasst u.a. Leistungen für die Bereiche:

  • Handels- und Vertragsgespräche
  • Vertragsabschlüsse
  • Verhandlungen
  • Konferenzen
  • Notartermine
Das Silmutandolmetschen umfasst das Dolmetschen in der Kabine und das sogenannte "Flüsterdolmetschen".
Für beide Leistungsarten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem 4 Stundenblocksatz (keine Stundensätze). Jeder angefangene 4 Stundenblock wird als ganzer berechnet!
Leistung – Dolmetschen
Minimumhonorar erfolgt für den 4 Stundenblock!
Nettopreis pro 4h-Block
in PLN
Nettopreis pro Arbeitstag
in PLN
Dolmetschen (Arbeitstage):
- Konsekutivdolmetschen und Silmutandolmetschen, Flüsterdolmetschen,
- beeidigt und unbeeidigt
600,00  
Konsekutivdolmetschen 600,00 1200,00
Silmutandolmetschen 700,00 1400,00
Überstunden 9. und 10. u.s.w. 225,00  
Weitere Überstunden: 11. u.s.w. 300,00  
Konsekutivdolmetschen an Feiertagen (Samstage, Sonntage, Feiertage, Arbeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) 700,00 1400,00
Silmutandolmetschen an Feiertagen (Samstage, Sonntage, Feiertage, Arbeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) 800,00 1600,00
Erfolgt der Dolmetscherauftrag im Zentrum der Stadt, ohne Parkmöglichkeit bei dem Kunden – wird die Pauschale für die Parkgebühr angerechnet 60,00  
     

3. Besonderheiten und
Allgemeine Bedingungen der Arbeit der Dolmetscherin

  1. Bei Aufträgen außerhalb des Wohnsitzes der Dolmetscherin (außerhalb von Warschau), wird das Dolmetschen für den TAGESSATZ abgerechnet (mind. Netto PLN 1200,00)!
  2. Bei Aufträgen außerhalb des Wohnsitzes der Dolmetscherin (außerhalb von Warschau), trägt der Kunde alle entstandenen Kosten für Reise, Unterkunft (immer Einzelzimmer) und zwei Mahlzeiten am Tag.
  3. Im Rahmen des Konsekutivdolmetschens sind der Dolmetscherin mindestens alle zwei Stunden entsprechende Pausen einzuräumen.
  4. Die Dolmetscherin steht dem Kunden für den gesamten vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Folglich sind auch die Pausenzeiten vom Auftragszeitraum umfasst.
  5. Verzichtet der Kunde auf die Leistungen der Dolmetscherin ohne diese am Vortag des Termins bis 17:00 Uhr, jedoch mindestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn, darüber in Kenntnis zu setzen, beträgt das Honorar der Dolmetscherin 50 % des entsprechenden Blockpreises (mind. Netto PLN 300,00).
  6. Für das Simultandolmetschen (paralleles Übersetzen bei gleichzeitigem Sprechen des Hauptakteurs) sollten grundsätzlich zwei Dolmetscher in der Kabine eingesetzt werden. In der Regel stellt es für meine Person kein Problem dar, eine entsprechend qualifizierte Kraft zu gewinnen.
  7. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, Hinzuzurechnen sind 23% VAT.
  8. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar bzw. in Form einer Zahlung auf das Bankkonto. Kontonummer und Bankleitzahl werden nach Vereinbarung zugesandt.
  9. Die Preisliste kann jederzeit ohne Benachrichtigung geändert werden.
  10. Die Preislisten stellt kein Handelsangebot im Sinne des Art. 66, § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches dar.

 

 
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